- Repartitionsteuern
- Steuern, bei denen die Steuersätze im Hinblick auf einen vorweg festgelegten Gesamtertrag festgesetzt werden, der entsprechend der jeweiligen Zahl der Steuerpflichtigen umgelegt wird (⇡ Repartitionsprinzip). Heute ungebräuchlich und durch ⇡ Quotitätsteuern ersetzt.
Lexikon der Economics. 2013.
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Quotitätsteuern — Steuern, bei denen die Steuersätze gesetzlich festgelegt sind, während das Aufkommen in Abhängigkeit von der ⇡ Bemessungsgrundlage schwankt. Gegensatz: ⇡ Repartitionsteuern … Lexikon der Economics
Repartitionsprinzip — Prinzip zur Gestaltung von Steuer (⇡ Repartitionsteuern) bzw. Subventionstarifen, bei dem am Anfang die Beschlussfassung über den erwünschten Umfang der Gesamtsteuerschuld (des gesamten Subventionsbetrages) steht. Danach erfolgt durch eine… … Lexikon der Economics